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Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Laurenz Görres

Kalkulation über die (Angebots-)Endsumme

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Unsere heutige Kalkulationsweise ("Kalkulation über die Angebotsendsumme" auch als "Kalkulation über die Endumme" oder "Kalkulation über die Angebotssumme" bezeichnet) geht zurück auf die Ausarbeitungen des Reichsverbandes industrieller Bauunternehmungen e. V. (Ribau) von 1929 und auf die von Opitz aus dem Jahre 1940. Opitz hat die Kalkulationsweise aber nicht neu erfunden, sondern lediglich die Ausarbeitungen des Ribau präzisiert und detaillierter dargestellt sowie einheitliche Begriffe eingeführt. Viele der heute noch verwendeten "Kalkulationsbegriffe" hat Opitz eingeführt, wie an der nachfolgenden Kurz-Darstellung dieser Kalkulationsweise (siehe weiter unten) ersichtlich ist. Grundlage dafür war allerdings die Kalkulationsweise des Ribau, wie Opitz dies im "Vorwort des Verfassers" selbst kundtut.

Vorwort Opitz

Quelle: Opitz (1941) - Er bezieht sich dabei auf die "Selbstkostenermittlung" des Ribau von 1929!

 

Ein kurzer historische Rückblick soll zeigen, welche Kostenelemente ursprünglich bei der "Kalkulation über die Angebotsendsumme" berücksichtigt wurden und wie der Aufbau der Kalkulation angedacht war. Im Anschluss wird gezeigt, wie die Kalkulation über die Endsumme konkret funktioniert und auf was dabei zu achten ist.

 

Kalkulation nach dem Reichsausschuss industrieller Bauunternehmungen e.V.

 

Buchtitel: Selbstkostenermittlung für Bauarbeiten

Veröffentlicht: 1929

Von: Reichsverband industrieller Bauunternehmungen e.V. (Ribau)

Erstellt durch: Kalkulationsausschuss des Ribau

Ziel der Veröffentlichung: Ein einheitliches Kalkulationsverfahren für die Mitglieder des Ribau einzuführen, das die Selbstkosten von Bauarbeiten erfasst.

 

Buch Ribau, 1929

Quelle: Ribau, 1929

Grundsätzliche Gliederung der Kosten für eine Bauprojekt erfolgt nach dem Ribau wie folgt:

a) "unmittelbaren Selbstkosten der Baustelle"
→ Kosten, die durch die betreffenden Bauausführung unmittelbar verursacht werden und die bei Nichtausführung des Auftrages nicht entstehen würden.

und

b) "mittelbare Selbstkosten"
→ Kosten, die gleichbedeutend sind mit allgemeinen Geschäftskosten, welche durch die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes entstehen.

 

Zu a) Die unmittelbaren Selbstkosten der Baustelle werden weiter untergliedert in die:

  1. "Einzelkosten der Bauarbeiten"
    → Kosten, die durch eine LV-Position unmittelbar verursacht und ohne weiteres für diese errechnet und angegeben werden kann. Etwaige Risikokosten sind dabei zu berücksichtigen (z. B. das "Materialrisiko" aus Streuverluste, Verschnitt, Verlust, Bruch, kleinere Diebstähle ...).
    Die Einzelkosten der Bauarbeiten setzen sich zusammen aus Kosten für:
    • Baubetriebslöhne,
    • Baustoffe,
    • Betriebsstoffe,
    • Bauhilfsstoffe.
  2. "Inventarkosten"
    → Die Inventarkosten werden nur aus praktischen Gründen zusammengefasst. Sie sind umzulegen auf die "Einzelkosten" oder die "Gemeinkosten der Baustelle".
    Die Inventarkosten setzen sich zusammen aus Kosten für:
    • Abschreibung und Verzinsung (für Maschinen und Großgeräte),
    • Verbrauchsgeräte,
    • Aufbau und Abbau,
    • Auf- und Abladen,
    • Frachten,
    • sonstige Transportkosten.
  3. "Gemeinkosten der Baustelle"
    → Kosten, die sich nicht ohne weiteres und ausschließlich auf eine LV-Position, sondern auf die ganze Durchführung der Bauleistung oder einen Teil davon beziehen, d. h. auf alle Positionen oder auf eine gewisse Anzahl von Positionen. Die Gemeinkosten der Baustelle werden auf die Einzelkosten umgelegt. Etwaige Risikokosten sind dabei zu berücksichtigen.
    Die Gemeinkosten der Baustelle setzen sich zusammen aus Kosten für:
    • Baustelleneinrichtung und -räumung,
    • laufende Ausgaben der Baustelle,
      (Personalkosten der Baustelle; besondere Personalkosten der Zentrale; Unkostenlöhne (→ sonstige Lohnkosten); Bürokosten; Werkstättenbetrieb (inkl. Reparatur-Material und Ersatzteile); Betrieb besonderer Anlagen (→ Wasserversorgung, Kraftzentrale, Preßluftanlage usw.); Verkehrskosten; Sonstiges)
    • Besondere Bauzinsen,
    • Risiken,
      (die in den Ausschreibungsunterlagen dem Unternehmer auferlegt und genau umschrieben sind)
    • Soziale Lasten der Arbeiter und Poliere,
    • Umsatzsteuer und sonstige Abgaben.

 

Zu b) Unter den mittelbaren Selbstkosten werden die "Allgemeine Geschäfts(un)kosten" erfasst.

Diese bestehen aus:

  • Gehälter der Angestellten des Zentralbüros,
  • Büro(un)kosten der Zentrale,
  • Reisekosten,
  • Steuern und Versicherungen,
  • Kosten der Geldbeschaffung und des Geldverkehres,
  • Verzinsung des Kapitals,
  • Abschreibung bzw. Miete von Immobilien,
  • Verbands- und Vereinsbeiträge,
  • Betriebskosten.

 

Zur Preisermittlung wird auf die Selbstkosten noch der Unternehmergewinn gerechnet, der auch für das "allgemeine Geschäftsrisiko" aufkommen muss, welches aber nicht gesondert aufgeführt wird.

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Kalkulation nach Opitz

 

Buchtitel: Selbstkostenermittlung für Bauarbeiten

- Teil 1: Anleitung für den Aufbau der Preisermittlung

- Teil 2: Die praktische Durchführung der Preisermittlung

Veröffentlicht: 1940/41

Von: Wirtschaftsgruppe Bauindustrie

Erstellt durch: Dipl.-Ing. Gerhard Opitz
(Der als Vorsitzender des betriebswirtschaftlichen Ausschusses der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie und im Auftrag der Wirtschaftsgruppe handelte.)

Ziel der Veröffentlichung: Das Kalkulationsverfahren des Ribau zu präzisieren, die Begriffe schärfer abzugrenzen, die Systematik der Kalkulation deutlicher herauszuarbeiten und die einheitliche Durchführung der Kalkulation sicherzustellen.

 

Buch Opitz, 1940/41

Quelle: Opitz, 1940/41

Anmerkungen:

  • Die "Wirtschaftsgruppe Bauindustrie" ist aus dem "Reichsverband industrieller Bauunternehmungen e. V." hervorgegangen. Eine Nachfolgeorganisation der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie ist der heutige "Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.".
  • Die von Opitz dargestellte Gliederung der Kalkulation ist unter den Vorschriften der Baupreisverordnung vom 16.06.1939 (und anderer Verordnungen) zu sehen. Diese gaben die Art und Weise der Erfassung einzelner Kostenpositionen vor (wie z. B. den Wagnisansätzen), nach denen sich Opitz richten musste, obwohl er eigentlich eine andere Meinung dazu hatte.

 

Grundsätzliche Gliederung der Kosten für ein Bauprojekt erfolgt nach Opitz wie folgt:

a) "Herstellkosten der einzelnen Bauwerke"
→ Herstellkosten sind dabei alle diejenigen Kosten, die dem Unternehmer durch die Ausführung eines bestimmten Bauauftrages entstehen.

und

b) "Allgemeine Geschäftskosten des Unternehmers"
→ Die Allgemeinen Geschäftskosten sind die Kosten, die dem Unternehmer nicht durch einen bestimmten Auftrag, sondern allgemein durch den Betrieb seines Gewerbes entstehen.

 

Zu a) Die Herstellkosten werden nach Opitz weiter untergliedert in die:

  1. "Einzelkosten der Teilleistungen"
    → Kosten, die unmittelbar für die einzelne Teilleistung aufgewandt werden müssen (wobei Teilleistungen diejenigen Bauleistungen darstellen, die in ihrer Gesamtheit das Bauwerk selbst bilden). Nebenkosten für Verschnitt, Schüttverluste usw. müssen berücksichtigt werden.
    Die Einzelkosten der Teilleistungen setzen sich zusammen aus Kosten für:
    • Baubetriebslöhne,
    • Hauptstoffe, als da wären:
      • Hauptbaustoffe,
      • Hauptbetriebsstoffe,
      • Hauptbauhilfsstoffe.
  2. "Gemeinkosten der Baustelle"
    → Kosten, die nicht durch die einzelnen Teilleistungen, sondern durch die Gesamtheit des Bauens entstehen.
    → Diejenigen Kosten, die sich praktisch für die einzelne Teilleistung nicht errechnen lassen oder deren Errechnung für die einzelne Teilleistung einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand erforderlich machen würde.
    Die Gemeinkosten der Baustelle setzen sich zusammen aus Kosten für:
    • Gerätekosten,
    • Baustelleneinrichtung,
    • Betriebskosten besonderer Anlage,
    • Nebenstoffe und Nebenfrachten,
      (Zu den Nebenstoffen zählt alles, was nicht Hauptstoff ist und an entsprechender Stelle in den EKT erfasst wurde.)
    • Allgemeine Baukosten,
      (Gehälter der Angestellten der Baustelle (Bauleiter, Ingenieure usw.), Kosten Haftpflichversicherung, Reisekosten, Hilfslöhne, Verbrauchsgeräte und Werkzeuge (Kleingeräte), Kosten des Baustellenbüros ...)
    • Soziale Aufwendungen,
    • Lohnnebenkosten,
    • Bauzinsen,
    • Sonderkosten.
      (In den Sonderkosten findet sich unter Punkt b) die Kostenposition "besondere Bauwagnisse"!)

 

Zu b) den allgemeinen Geschäftskosten zählen:

  • Kosten der Oberleitung und Verwaltung,
  • Kosten des Bauhofes,
  • Freiwillige soziale Aufwendungen,
  • Steuern und öffentliche Abgaben,
  • Beiträge zur Wirtschaftsgruppe und zu Vereinen,
  • Versicherungen,
  • Sonstige allgemeine Geschäftskosten.

 

Zur Preisermittlung wird auf die Selbstkosten noch ein Aufschlag für Gewinn und Wagnis gerechnet, woraus sich die Angebotssumme ergibt. Dabei ist zu beachten, dass das "Wagnis" das "allgemeine Bauwagnis" und das "allgemeine Unternehmerwagnis" berücksichtigt (laut Festlegung in der Baupreisverordnung vom 16.06.1939!)

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Kalkulation über die (Angebots-)Endsumme

 

"Das Leistungsverzeichnis ist der Grundstock, das Skelett der Kalkulation."

Ribau (1929)

"Wie ... erwähnt, ist es von wesentlichem Einfluß auf die Preisermittlung, daß bereits der Ausschreibende sich über die kalkulatorischen Erfordernisse im klaren ist und dementsprechend die geforderte Bauleistung eindeutig und genau beschreibt und sie in kalkulatorisch erfaßbare klare Einzelleistungen zerlegt."

Ribau (1929)

"Der Bauherr hat nur an den eigentlichen Bauleistungen und ihren Preisen ... Interesse."

Opitz (1940)

"Das Prinzip der Vorkalkulation muß sein, möglichst alle Kosten den Leistungen zu "belasten", die sie verursachen. Von diesem Prinzip darf nur dann abgegangen werden, wenn dies nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist."

Opitz (1940)

 

Der Ribau und Opitz geben viele Hinweise, wie auszuschreiben und zu kalkulieren ist. Die obigen Zitate sind nur eine kleine Auswahl dieser vielen Hinweise. In den derzeit im Handel verfügbaren Lehrbüchern zur Kalkulation finden sich Hinweise in solch vielfältiger Weise nicht wieder. Auch die KLR Bau - als das Standard-Werk zur Kalkulation - führt keine solch präzisen Hinweise wie in den Veröffentlichungen des Ribau und von Opitz. 

 

Wie wird nun eine "Kalkulation über die Angebotsendsumme" durchgeführt?

Anmerkung zur Abbildung 1:

Ausgangspunkt der Kalkulation sind die Leistungsbeschreibung (LB) und das Leistungsverzeichnis (LV) des Bauherrn. Diese sind i. d. R. so abgefasst, dass sie primär das Bauobjekt beschreiben, weil der Bauherr eine objektorientierte Sichtweise hat. Das zum Bauobjekt gehörende "Drumherum" - wie z. B. die Baustelleneinrichtung (BE) - wird vom Bauherrn in den Ausschreibungsunterlagen nicht oder nur sehr knapp erfasst. Mit welchen Mitteln und in welcher Weise gebaut wird, ist für den Bauherrn i. d. R. von untergeordneter Bedeutung. Dem Bauherrn fehlen zudem die Kenntnisse, zu dem "Drumherum" konkrete Vorgaben machen zu können.   

Die Bieter haben eine projektorientierte Sichtweise. Sie blicken auf das Bauobjekt und das "Drumherum", wie z. B. die Mobilisierung, die BE, die Demobilisierung, die Gewährleistungsphase usw., was zusammen das Bauprojekt ausmacht. Diese Sichtweise ist umfangreicher als die des Bauherrn und wichtig, um das Projekt vollständig bis zum Ende der Gewährleistungsphase zu erfassen.

Das "Drumherum", das das Bauherrn-LV nicht berücksichtigt hat, erfassen die Bieter in einem gesonderten "BGK-LV". Die Bieter könnten nun das "unvollständige" Bauherrn-LV um dieses BGK-LV erweitern. Wenn allerdings jeder Bieter so verfährt, würde der Bauherr eine Vielzahl an Angeboten erhalten, die untereinander nicht mehr vergleichbar wären. Deswegen ist es prinzipiell untersagt, das Bauherrn-LV zu verändern. Jede Veränderung des Bauherrn-LV seitens eines Bieters birgt die Gefahr, dass der Bieter aus dem Bieter-Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Aspekte im BGK-LV müssen anders erfasst werden.
  

Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 1: eigene Darstellung

 


 

Anmerkung zur Abbildung 2:

Um eine Kalkulation überhaupt aufstellen zu können, sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Nachdem die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis des Bauherrn analysiert wurden, muss ein Bauverfahren und ein Bauablauf ermittelt, ein Geräte- und Personalkonzept aufgestellt, Leistungs- und Aufwandswerte festgelegt, die Haupt- und Hilfsmassen festgestellt und ein detaillierter Terminplan konzipiert werden. Wenn diese Vorarbeiten durch die Arbeitsvorbereitung erbracht wurden und der Einkauf zudem die Kostenansätze für die wesentlichen Baustoffe (Hauptbaustoffe und evtl. auch wichtigsten Hilfsbaustoffe) und Nachunternehmer eruiert hat, kann der Kalkulator mit seiner Arbeit beginnen.

Der Kalkulator wird zunächst eine Kostenstruktur (Ausführungsverzeichnis) aufstellen und anschließend die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) und die Baustellengemeinkosten (BGK) berechnen. Die Ermittlung dieser beiden Kostenbestandteile bzw. der sich daraus ableitenden Herstellkosten (HK) stellt die Haupttätigkeit des Kalkulators dar. Die Kostenermittlung sollte auf der Basis eines "optimistisch, realistischen Ansatzes" erfolgen: D. h., die Baudurchführung muss technisch, baubetrieblich und organisatorisch mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen machbar sein und noch ausreichende Reserven enthalten, um "gewöhnliche Störungen" des Baubetriebs auffangen zu können. 

Nach der Ermittlung der Herstellkosten werden die AGK über festgelegte Zuschlagssätze und der WuG-Bestandteil über einen projektspezifischen Ansatz hinzugerechnet. Die sich daraus ergebende Angebots(end)summe stellt das Ergebnis des 1. Kalkulationslaufes dar. In einem 2. Kalkulationslauf werden die Einheitpreise - die bei einem Einheitspreisvertrag im Gegensatz  zur Angebotssumme Vertragsbestandteil sind - zu den LV-Positionen bestimmt. Dazu wird eine Kalkulation über die (zuvor ermittelte) Angebots(end)summe durchgeführt, bei der die Umlage(kosten) auf die Teilleistungen (LV-Positionen) verteilt werden.      
     

Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 2: eigene Darstellung

 


 

Anmerkung zur Abbildung 3:

Die Abbildung 3 zeigt den generellen Aufbau bzw. die Kostenbestandteile einer Angebotskalkulation. Die Umlage setzt sich zusammen aus all jenen Aspekten, die sich nicht in den EKT haben erfassen lassen bzw. die sich nicht den LV-Positionen direkt oder mit vertretbaren Arbeitsaufwand haben zuordnen lassen. Zur Umlage gehören die BGK, die AGK und WuG. Mittels eines festgelegten Umlage-Schlüssels wird die Umlage auf die EKT verteilt. Die so beaufschlagten EKT liefern die gesuchten Einheitpreise.
     
Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 3: eigene Darstellung

 


 

Anmerkung zur Abbildung 4: 

Die Abbildung 4 verdeutlicht das Vorgehen, wie die Umlagekosten auf die EKT bzw. LV-Positionen verteilt werden. Die Verteilung der Umlagekosten erfolgt nicht wahllos sondern gezielt auf die Kostenarten, die für jede LV-Position bestimmt wurden. Die verwendeten Kostenarten werden dabei firmenintern festgelegt.

Anmerkung zu den (kalkulatorischen) Kostenarten: Es sollten mindestens die folgenden Kostenarten in der Kalkulation berücksichtigt werden: a) Lohn, b) Gerät, c) SoKo (Sonstige Kosten) und d) NU (Nachunternehmer). In der Praxis kann es allerdings durchaus auch vorkommen, das 20 und mehr Kostenarten in der Kalkulation vorliegen und berücksichtigt werden müssen. Dies hängt davon ab, wie spezifisch in einer Firma die Kosten erfasst und ausgewertet werden. Die Verwendung zu vieler Kostenarten ist allerdings nicht ratsam, da es die Kalkulation erheblich erschwert und in der Bauausführung den Vergleich mit den kaufmännischen Kostenarten verkomplizieren oder gar unmöglich machen kann.   
 

Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 4: eigene Darstellung

 


 

Anmerkung zur Abbildung 5: 

Der Umlage-Schlüssel gibt an, wie die Umlagekosten (BGK + AGK + WuG) auf die Kostenarten der EKT-Positionen verteilt werden. Er legt fest, dass jede Kostenarten (außer der Kostenart "Lohn") mit einem spezifischen Zuschlagssatz beaufschlagt wird. Wenn beispielsweise die Kostenart "Gerät" mit 35% beaufschlagt wird, bedeutet dies, dass in jeder LV-Position, in der die Kostenart "Gerät" vorkommt, sich diese um 35% auf dann 135% erhöht. Die Erhöhung der Kostenart "Gerät" führt dazu, dass sich die Gesamtumlage um genau diesen Erhöhungsbetrag minimiert. Dies erfolgt über alle Kostenarten außer der Kostenart "Lohn". Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, dass es eine Kostenart geben muss, die nach der Beaufschlagung aller anderen Kostenarten die verbliebene Restumlage aufnehmen muss. Die Restumlage wird i. d. R. auf die Kostenart "Lohn" verteilt, woraus sich dann der Zuschlagssatz für die Kostenart "Lohn" ergibt (z = Restumlage/Lohnkosten in [%]). Es ist allerdings auch möglich, hierfür eine andere Kostenart zu wählen.

Achtung: Der Zuschlagssatz bedeutet hingegen nicht, dass 35% der Umlagekosten auf die Kostenart "Gerät" verteilt wird. In diesem Fall müssten alle Zuschlagssätze zusammen 100% ergeben, was nicht der Fall ist (siehe Abbildung 5).
 

Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 5: eigene Darstellung

 


 

Anmerkung zur Abbildung 6:

Die Abbildung 6 verdeutlicht noch einmal das Vorgehen bei der Verteilung der Umlage auf die Kostenarten jeder EKT-Position (LV-Position). Am Ende des 1. Kalkulationslaufes steht die Angebotssumme und die Höhe der Umlage fest. Es ist zudem bekannt, aus welchen Kostenarten sich jede LV-Position zusammensetzt. Die Einheitspreise sind allerdings noch unbekannt.

Durch den Umlage-Schlüssel erfolgt im 2. Kalkulationslauf die Verteilung der Umlage, so dass die Umlage zu null wird. Die Umlage findet sich nun in den LV-Positionen wieder. Die "Höhe" einer LV-Position entspricht dabei dem Gesamtpreis (GP) dieser Position. Der gesuchte Einheitspreis einer LV-Position ergibt sich, in dem der Gesamtpreis dieser LV-Position durch seine LV-Menge dividiert wird.  

Achtung: Die Angebotssumme nach dem 1. Kalkulationslauf muss identisch mit der Σ (Gesamtpreise der LV-Positionen) bzw. Σ (Einheitspreise x LV-Mengen) nach dem 2. Kalkulationslauf sein. Bildlich gesprochen bedeutet dies: Die Fläche der Umhüllenden des 1. Kalkulationslaufes (gelbe Linie) muss identisch sein mit der Fläche der Umhüllenden des 2. Kalkulationslaufes (ebenfalls gelbe Linie). Wenn dies nicht der der Fall sein sollte, ist die Berechnung fehlerhaft verlaufen. Die Umlage verändert nicht die Angebotssumme, sondern nimmt nur Einfluss auf die Gestaltung der Höhe der Einheitspreise.
 
Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 6: eigene Darstellung

 


 

Anmerkung zur Abbildung 7:

Wie sich der Umlage-Schlüssel auf die Gestaltung der Gesamtpreise (GP) und damit auf die Einheitspreise (EP) der LV-Positionen auswirkt, verdeutlicht die Abbildung 7. In der Praxis ist es üblich, die Lohnkosten hoch zu beaufschlagen, weil Bauarbeiten lohnintensive Arbeiten sind. Die NU-Kosten sind eher niedrig zu beaufschlagen, da es sich um Arbeiten handelt, die nicht im eigenen Betrieb (d. h. mit eigenem Personal und Gerät) verrichtet werden. Sie sollten allerdings auch deswegen niedriger beaufschlagt werden, weil sie sich durch den Bauherrn leicht verifizieren lassen, was auf die Lohnkosten nicht zutrifft. Zur Untermauerung der Seriosität des eigenen Angebotes gilt es, durch den Bauherrn überprüfbare Kostenbestandteile - wie z. B. Materialpreise und NU-Preise - eher niedrig zu beaufschlagen. Jeder Bauherr wird es "suspekt" finden, wenn im Angebot der Preis für die Betonlieferung erheblich über dem Betonpreis des nächsten Betonwerkes liegt, es sei denn, dass in diesem Preis noch andere Leistungsbestandteile enthalten sind. 
      Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 7: eigene Darstellung

 


 

Anmerkung zur Abbildung 8:

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass es in der Praxis noch andere Umlagemöglichkeiten gibt. Eine beliebte aber auch sehr gefährliche Art der Umlage ist die gezielte Verteilung der Umlage auf nur wenige Positionen des Leistungsverzeichnisses. In einem solchen Fall wird auch von einer "frivolen" Kalkulation gesprochen. Dies erfolgt immer dann, wenn der Bieter der Ansicht ist, dass im LV des Bauherrn ein Mengenfehler in Form einer Mindermenge vorliegt. Der Gedanke des Bieters ist dabei wie folgt: Wenn die ausgeschriebene Menge im Leistungsverzeichnis z. B. nur 50% der voraussichtlichen Abrechnungsmenge beträgt, lässt sich die auf diese Position verteilte Umlage in der Abrechnung verdoppeln, ohne das dies im Angebotspreis ersichtlich ist. Bieter nutzen solche Positionen auch, um ihren Angebotspreis nach unten zu drücken. Sie verschaffen sich auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Ein solches Vorgehen kann allerdings dazu führen, dass die Abrechnungssumme erheblich niedriger und unterhalb der Selbstkosten ausfällt, wenn gerade diese Positionen in der Bauausführung nicht die ausgeschriebenen Mengen erreichen.

Die Preisgestaltung auf diese Art ist sehr spekulativ und risikoreich und sollte unterlassen werden. Sie führt zu einer Verzerrung des Einheitspreisgefüges innerhalb eines Angebotes aber auch zwischen den Angeboten verschiedener Bieter. Die von den Bauherrn häufig aufgestellten Preisspiegel zum positionsweisen Vergleich der Bieterpreise sind aus diesem Grund immer skeptisch zu hinterfragen, weil die Aussagekraft solcher Preisspiegel stets begrenzt ist, wenn der Bauherr nicht weiß, wie die Bieter kalkuliert haben (gleiches gilt für die Preisspiegel der Bauunternehmer bei NU-Anfragen).  
  
Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 8: eigene Darstellung

 


 

Anmerkung zur Abbildung 9:

Die nachfolgende Abbildung zeigt die wesentlichen Schritte des Ablaufs der Kalkulation über die Angebotsendsumme noch einmal auf.

Darstellung Kalkulation über die Angebots(end)summe

Abbildung 9: eigene Darstellung

 


 

Literaturquellen

  • Reichsverband industrieller Bauunternehmungen e.V. (1929); Selbstkostenermittlung für Bauleistungen
  • Opitz (1940); Selbstkostenermittlung für Bauleistungen, Teil 1, Anleitung für den Aufbau der Preisermittlung
  • Opitz (1941); Selbstkostenermittlung für Bauleistungen, Teil 2, Die praktische Durchführung der Preisermittlung
  • Wanninger (2006); Die ordnungsgemäße Kalkulation - ein unbestimmter baubetrieblicher Begriff

 


Bearbeitungsstand dieser Webseite: April 2018

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