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Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Laurenz Görres

Some basics about FIDIC contracts (status from 2014)

 

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Historie der FIDIC

Struktur und Merkmale der FIDIC-Verträge

FIDIC Red Book


Einleitung

Die Abkürzung FIDIC steht für „Fédération Internationale des Ingenieurs Conseils“. Die FIDIC ist der Dachverband der Beratenden Ingenieure auf internationaler Ebene und hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Beratenden Ingenieure zu vertreten. Bis heute sind ca. 90 nationale Verbände aus ebenso vielen Staaten der FIDIC beigetreten (je Staat kann maximal ein Verband der FIDIC beitreten) und sie weist ca. 1,5 Millionen Mitglieder auf. Ein weiteres Ziel der FIDIC ist die Entwicklung und Administration international anerkannter Standard-Bauverträge. Ihren Sitz hat sie in Genf/Schweiz.

Historie der FIDIC

Die Gründung des Verbands der FIDIC fand auf der Weltausstellung 1913 in Gent/Belgien statt und ging von französischen und belgischen Ingenieursverbänden aus, die andere nationale Verbände zu einem Gründungskongress einluden (siehe Anmerkung 2 unten). An der Gründung selber nahmen Ingenieurverbände aus den folgenden Ländern teil: Frankreich und Belgien als Veranstalter sowie Dänemark, Deutschland (trat jedoch nur bedingt bei, wie später festgestellt wurde), Niederlande, Schweiz und die USA (Ost- und Westküste mit je einem Verband, die aber beide nicht zu den Gründungsmitgliedern zählen). Schweden ließ sich durch Deutschland vertreten. Britische Ingenieurverbände lehnten die Teilnahme am Kongress ab und erst im Jahre 1949 trat der ACE als vertreter der britischen Ingenieurverbände der FIDIC bei.

Der zweite Kongress der FIDIC wurde vom 15. bis 22. Juli 1914 in Bern/Schweiz abgehalten, der jedoch überschattet wurde von dem drei Wochen zuvor in Sarajevo erfolgten Attentat auf den österreichischen Thronfolger. Eine Woche nach Ende des Kongresses brach der erste Weltkrieg aus, der sämtliche Aktivitäten der Gründung und Formierung der FIDIC zum Erliegen brachte. Nach dem Krieg war die Hälfte der Gründungsmitglieder verstorben und verschiedene nationale Verbände waren der FIDIC wieder ausgetreten oder wurden, wie der Verband Beratender Ingenieure (VBI), der Deutschland vertrat, nicht willkommen geheißen. Nach dem Krieg bestand die FIDIC somit nur noch aus 4 Mitgliedern (Frankreich, Belgien, Schweiz und Polen), die, abermals durch eine Initiative der französischen und belgischen Verbände, einen Neustart versuchten. Dieser wurde aber durch die Weltwirtschaftskrise von 1928 bis 1932 erschwert und durch den Ausbruch des 2. Weltkrieges 1939 abermals zunichte gemacht. Ende 1945 hatte der Krieg nicht nur viele nationale Verbände aufgelöst, sondern auch nahezu die FIDIC selbst. Von den Gründungsmitgliedern lebte keiner mehr und insgesamt waren bei der FIDIC nur noch 100 Mitglieder verzeichnet. Sämtliche Dokumente aus der Zeit zuvor wie auch das Verbandsvermögen waren verschwunden. Der Neustart der FIDIC fand in den Jahren 1946/47 statt und dauerte bis in die 1950-er Jahre hinein.

Im Jahr 1957 brachte die FIDIC ihren ersten Standard-Bauvertrag unter dem Titel: „Conditions of Contract (Internationale) for Works of Civil Engineering Construction“ heraus. Dem Titel nach entsprach dies einem Vertrag, der für die Ausführung „Civil Engineering“-Arbeiten - also Tiefbaumaßnahmen - konzipiert war, was den damals vorherrschenden Baumaßnahmen im internationalen Umfeld entsprach. Gleichwohl konnten mit den Standard-Vertragsbedingungen aber auch Hochbauarbeiten ausgeführt werden.

Da dieser Titel etwas lang und sperrig war, wurde aufgrund des roten Einbandes des Buches, nur vom sogenannten „Red Book“ gesprochen. Diese Kurzbezeichnung des Vertrages hat sich bis heute gehalten und wurde auf andere Vertragswerke der FIDIC übertragen. Heute ist die Anzahl an FIDIC-Verträgen so groß, dass sich aufgrund der daraus ergebenden Farbvielfalt der Bücher die Bezeichnung „Rainbow Collection“ entwickelt hat.

Die FIDIC hat mit dem Red Book aber keinen neuen Vertrag erschaffen, sondern sich an einen bestehenden Vertrag aus dem Jahre 1945 angelehnt, der vom Institution of Civil Engineers (ICE) unter dem Namen „Civil Engineering Contract“ herausgebracht wurde. Auf der Grundlage der vierten Auflage dieses Vertrages aus dem Jahre 1955 hat die Association of Consulting Engineers (ACE) 1956 einen „Overseas Form“-Vertrag für internationale Projekte entwickelt, der wohl als der erste internationale Standard-Bauvertrag angesehen werden kann. Dieser wurde von der FIDIC in Kooperation mit der „Fédéderation Internationale du Bâtiment et des Travaux Public“ (FIBTP) 1957 überarbeitet, wobei nur geringfügige Änderungen eingearbeitet wurden. Die englischen Regeln wurden als Vorbild nahezu unverändert übernommen (siehe Anmerkung unten). So entstand das „Red Book“, das die „Overseas Form“ ablöste.

Damit liegen die Ursprünge der Vertragswerke der FIDIC im „Red Book“ bzw. im Vertrag der „Overseas Form“ des ACE, der wiederum auf dem „Civil Engineering Contract“ des ICE aus dem Jahre 1945 bzw. 1955 aufbaut. Der FIDIC liegt also englisches Bauvertragswesen und damit die Rechtssystematik des englischen bzw. britisch-angloamerikanischen Rechtskreises zugrunde, welche bis heute die internationale Bauvertragspraxis beeinflussen (siehe auch Anmerkung 3 unten).

Dem „Red Book“ von 1957 folgten weitere Bücher, wie das „Yellow Book“ und wesentlich später das „Orange Book“, die auf den Erkenntnissen, die mit dem Red Book und der Praxis gemacht wurden, aufbauten.

Der Kontakt zum ICE wie auch zum Vertragswerk des ICE ging aber nicht verloren. So beeinflusste die 5. Auflage des „ICE Conditions of Contract“ von 1973, die Überarbeitung des Red Book in seiner 3. Auflage von 1977.

Im Jahr 1999 entschied sich die FIDIC zu einer kompletten Neufassung der bisher herausgebrachten Verträge. Aufbauend auf den bis dahin mit dem Red Book, Yello Book und Orange Book gemachten Erfahrungen, wurden die Verträge komplett neu überarbeitet und angepasst. Das Ziel der Anpassung war, die Verträge so zu gestalten, dass sie eine möglichst erfolgreiche und konfliktarme Projektrealisierung unterstützen und die Risiken des Projektes zwischen den Vertragsparteien fair aufteilen. Der Risikoaufteilung liegt dabei das Prinzip zugrunde, „dass das Risiko von der Partei getragen wird, die es am besten kontrollieren kann.“

Die Historie der FIDIC und der FIDIC-Bauverträge kann der folgenden Darstellung entnommen werden.

Darstellung FIDIC Geschichte

Geschichtliche Entwicklung der FIDIC und der FIDIC-Standard-Bauverträg (eigene Darstellung)

 

Anzumerken ist, dass die große Popularität und Verbreitung der FIDIC-Verträge auch daher rührt, dass die Weltbank 1995 ein eigenes Vertragswerk für alle Weltbank-Projekte herausbrachte, das nahezu auf der unveränderten Version des „Red Book“ der 4th Edition und deren Ergänzung (Amendment) von 1992 beruhte. Lediglich der Part II des Red Book, der Reglungen zur Anpassung an den Einzelfall beinhaltete, wurden von der Weltbank verändert, indem z. B. das Vergabeverfahren detaillierter dargestellt und die Regeln zur Streitbeilegung modifiziert wurden.

Die Verwendung des Red Book durch die Weltbank bestätigte dessen faires und ausgewogenes Konzept durch eine dritte bzw. unabhängige Institution und sorgte für die weitere Verbreitung der FIDIC-Bauverträge.

Seit 2005 gibt die FIDIC für die Weltbank und andere Entwicklungsbanken eine besondere Form des „Red Book“ von 1999 heraus, das den Besonderheiten dieser Projekte Rechnung trägt und unter dem Namen „MDB Harmonised Edition“ (MDB = Multilateral Development Bank bzw. Multilaterale Entwicklungsbank) oder „Red Book Harmonised“ bekannt ist.

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Struktur und Merkmale der FIDIC-Verträge

Die FIDIC-Bauverträge haben gemein, dass sie zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen. Sie stellen kein Einheitsrecht bzw. überhaupt eine Recht dar, sondern entsprechen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die in die Rechtsordnung eines Landes eingebettet werden müssen bzw. für die ein anwendbares Recht dringend zu vereinbaren ist.

Der Aufbau der FIDIC-Verträge ist immer gleich. Sie bestehen aus den „General Conditions“ (Hauptregelungen), die das Wesentliche des Vertrages ausmachen und die um die „Particular Conditions“ (Besonderen Regelungen) erweitert werden. Diese regeln insbesondere projektspezifische Aspekte. Daneben gibt es noch „Rules for Adjudication“ (Regeln zur Streitbeilegung) und „Notes for Guidances“ (Erläuterungen).

Die FIDIC-Vertragsfamilie kann untergliedert werden in Bauverträge und Consultant-Verträge. Die Bauverträge unterteilen sich wiederum in Verträge für eine reine Bauleistung, bei denen die Planung durch den Bauherrn erfolgt (hierzu zählen: Red Book und vom Red Book abgeleitete Verträge, Green Book, Blue-Green Book) und in Verträge für eine Bauleistung mit Planung (hierzu zählen: Yellow Book, Silver Book und das vor 1999 vertriebene Orange Book) oder für eine Bauleistung mit Planung und Betrieb (hierzu zählen: Gold Book).

Darstellung FIDIC Struktur

Struktur der FIDIC-Standard-Bauverträge (eigene Darstellung)

 

Die FIDIC-Mustervertragsbedingungen gelten als ein sprachlich sehr juristisch abgefasstes und als ein extrem detailliertes und umfassendes Vertragswerk. Letzteres ist beabsichtigt, um die so getroffene Parteiabrede in den Vordergrund und vor das vereinbarte national dispositive Recht zu setzen. Jedoch gilt, dass bei Großprojekten die Vertragsbeziehungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände störanfällig sind und selbst umfangreiche Vertragswerke Regelungslücken aufweisen. Auch ein umfangreicher FIDIC-Vertrag unterliegt somit der Notwendigkeit in ein nationales Recht eingebettet zu werden und macht die vorvertragliche Rechtswahl nicht überflüssig. Im Streitfall ist die praktische Durchsetzung eines Vertrages letztendlich von einem anwendbaren nationalen Recht abhängig.

Ein weiteres wesentliches Merkmal der verschiedenen FIDIC-Verträge ist der Grad der Risikoübernahme durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer im Vertrag. Dabei ist davon auszugehen, dass bei einer zunehmenden Planungsleistung durch den Auftragnehmer auch mit einer erhöhten Risikoübernahme durch den Auftragnehmer zu rechnen ist. Die reinen Bauverträge (Red Book, Green Book) sind deswegen als weniger riskant anzusehen als ein Anlagen-Bauvertrag (Yellow Book) oder ein Turnkey-Bauvertrag (Silver Book).

Darstellung FIDIC Risikostruktur

Risikostruktur der FIDIC-Bauverträge (siehe Zimmermann)

 

Eine zusätzliche Risikozunahme für den Auftragnehmer entsteht, wenn die Vergütung der Bauleistung pauschalisiert wird. Auch aus diesem Grund sind das Yellow Book und das Silver Book als risikoreicher anzusehen als das Red Book.

Die FIDIC-Bedingungen von 1999 sind generell auf Großvorhaben zugeschnitten. Welcher FIDIC-Vertrag für ein Bauprojekt in Frage kommt hängt letztendlich von drei Vertragsfaktoren ab. Zunächst ist zu bestimmen, welche Vertragspartei die Planungsleistung übernimmt. Liegt diese im Verantwortungsbereich des Bauherrn, so liegt ein klassischer Bauvertrag vor, anderenfalls ein Anlagen- oder Turnkey-Bauvertrag. D. h., dass die Verantwortung für die Planungsleistung die Wahl des Vertragsmodells zwangsläufig bestimmt. Als nächstes ist zu bestimmen, wie die Vergütung der Bauleistung bzw. die Methode der Vertragspreisgestaltung zu erfolgen hat. Hier besteht nur die Alternative zwischen einem Einheitspreisvertrag oder einem Pauschalpreisvertrag. Zum Schluss ist noch zu klären, wie die Risikoverteilung erfolgt. Diese kann unter ausgewogenen, pragmatischen und ökonomischen Gesichtspunkten erfolgen oder aber ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers erfolgen.

Als weiteres Merkmal der Vertragspraxis ist anzumerken, dass die Besteller häufig die FIDIC-Standard-Bedingungen zu ihren Gunsten versuchen abzuändern. Durch diese Änderungen werden fremde Bräuche und Sitten aber teilweise auch eine fremde Rechtsphilosophie in die Standard-Bedingungen eingebracht, die zu Unstimmigkeiten im Vertrag führen und die Justitiabilität des Vertrages erschweren. Falls Änderungen eines FIDIC- Vertrages erforderlich werden, hat diese im Einklang mit der der FIDIC zugrunde liegende Rechtsdogmatik zu erfolgen, d. h. im Einklang mit den Prinzipien des englischen Rechts. Ein Grundverständnis des englischen Rechts ist unbedingt notwendig, um die Mechanismen der FIDIC-Bedingungen zu verstehen. Aus diesem Grund ist auch Vorsicht geboten, wenn für einen FIDIC-Vertrag deutsches Recht vereinbart werden soll, da die Kompatibilität zum deutschen Recht nur bedingt gegeben ist.

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FIDIC Red Book

Das Red Book stellt den Ursprung des FIDIC-Vertragswerkes dar und hat am längsten von allen FIDIC-Verträgen Bestand und damit auch die meisten Anwendungen in der Praxis. Für anderen FIDIC-Verträgen (z. B. Yellow Book und Silver Book) hat das Red Book als Vorlage gedient, da inhaltlich Vieles in den Vertragsmustern der anderen Büchern identisch zum Red Book geregelt ist. Als reiner Bauvertrag ist das Red Book zudem gut mit der VOB zu vergleichen, die ursprünglichen ebenfalls als ein reiner Bauvertrag konzipiert worden ist.

Wenn eine konfliktarme Bauausführung angestrebt wird, so ist ein möglichst konfliktarmes Vertragswerk zu wählen. Aus den vorherigen Überlegungen geht hervor, dass aus der Reihe der FIDIC-Verträge das Red Book hier die konfliktärmsten Regelungen beinhaltet. Dies besagt aber nicht, dass unter dem Red Book keine Konflikte auftreten. Ganz im Gegenteil zeigt die Bau-Praxis, dass es auch mit dem Red Book zu vielfältigen Konflikten und Streitigkeiten kommt.

Das Red Book stellt eine Einheitspreisvertrag dar und eignet sich vor allem für größere Bauvorhaben mit großem Ingenieurbauanteil.

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weitere Anmerkungen

  1. andere Bezeichnungen für FIDIC sind: „International Federation of Consulting Engineers“ oder „Internationale Vereinigung Beratender Ingenieure“
  2. Die Einladung lautete: „le premier congres international des ingénieurs-conseils et ingénieurs-experts“.
    Aus dieser Zeit stammt auch die französische Verbandsbezeichnung FIDIC: „Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils“, die bis heute beibehalten wurde. Das lateinische Motto, dem sich der Verband verpflichtete, lautete: „cum pertinentia integritas“ (mit Objektivität und Integritaät); vgl. Widegren (1988), S. 35ff; siehe auch Mallmann (2002), S. 4
  3. vgl. Mallmann (2002), S. 7; vgl. auch Hök (2005), S. 300:
    „Das Red Book 1987 baut auf den ICE-Bedingungen der vierten Auflage auf. In weiten Teilen entsprechen die FIDIC-Bedingungen 1987 wortwörtlich den ICE-Vorbildern. Als man bei der FIDIC im Jahre 1957 begann, Musterbedingungen zu entwickeln, scheute man sich, wirklich neue Bedingungen zu schaffen. Stattdessen griff man auf die existierenden ICE-Bedingungen zurück und passte diese an die internationalen Bedürfnisse an. Seinen britischen Ursprungscharakter hat das Red Book 1987 bis heute nicht verloren.“
  4. siehe aber auch Mallmann (2002), S. 52: Es gibt jedoch auch die Meinung von Mallmann, dass die FIDIC „nur noch entfernt mit der englischen Rechtsordnung in Verbindung gebracht werden“ kann, da sie sich „aufgrund der langen Gebrauchsdauer und der zahlreichen Änderungen weitgehend verselbständigt“ hat.

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Literaturquellen zu diesem Thema

  • Widegren (1988), Consulting Engineers 1913 - 1988, FIDIC over 75 years
  • Mallmann (2002), Bau- und Anlagenbauverträge nach den FIDIC-Standardbedingungen
  • Hök (2005), Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts
  • Zimmermann et al. (2009); Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen im Hinblick auf eine optimierte Abwicklung und zur senkung von Konfliktpotential am Beispiel VOB, NEC und FIDIC

Erstellungsdatum dieser Webseite am: Februar 2014
Erstmalige Onlinestellung: März 2014

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