Mitarbeiter in Saudi-Arabien
Anlagenbau in Saudi-Arabien
Staudamm- & Kraftwerksbau in Nepal
Tunnelbau/-sanierung in Indien

Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Laurenz Görres

Bauen in Ländern mit besonderem Gefährdungspotential

Der "traditionellen" Auslandsbau findet überwiegend in Entwicklungs- und Schwellenländern statt. Es ist dabei zu beachten, dass diese Länder ganz unterschiedliche staatliche, politische, wirtschaftliche, rechtliche, gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Strukturen aufweisen. Diese Unterschiede bergen zusätzliche Gefahren, die sich nicht nur auf das Projekt auswirken können, sondern direkt auf jeden Bau-Beteiligten.

Diese Gefahren gilt es in der Angebots- wie auch kontinuierlich in der Ausführungsphase zu erkennen, richtig zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu planen und umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Einschätzung der "Sicherheitslage vor Ort", die einen wesentlichen Einfluss auf die Abwicklung eines Bau-Projektes habe kann.

Unter der "Sicherheit im Auslandsbau" werden die zusätzlichen persönlichen, baulichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen der Baustelle zur Abwehr gegen Gefahren von außen verstanden. Die dabei zu berücksichtigenden Gefahren sind jene, die bewusst und mit Vorsatz durch Dritte hervorgerufen werden können, um das Bauobjekt, die Baustelleninfrastruktur, die Baubeteiligten und/oder das Bau-Projekt aus unterschiedlichsten Gründen zu schädigen oder zu verhindern.

Seitens des (lokalen) Auftraggebers wird dieser Aspekt häufig bereits in der Ausschreibung vernachlässigt, was sich teilweise durch die unterschiedlichen Sichtweisen begründen lässt. Der (lokale) Auftraggeber lebt mit den örtlichen Gefahren, empfindet sie anders und schätzt sie deshalb gänzlich anders ein als ein Auftragnehmer, der aus einem anderen Land kommt und dem die örtlichen Umstände fremd sind. Ferner möchte der (lokale) Auftraggeber den Angebotspreis niedrig halten und wird notwendige Maßnahmen nicht explizit oder im erforderlichem Maße ausschreiben. Der Auftragnehmer dagegen muss seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und alles erdenklich Mögliche tun, um sein Personal, sich selber, seine Investments und das Projekt zu schützen. Seitens des Auftragnehmers sind somit die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Projektes auf keinen Fall zu vernachlässigen.

An dieser Stelle steht der Auftragnehmer aber vor einem Problem, da die Informationen zur Gefährdungsabschätzung und Planung von Maßnahmen zur Gefahrensabwehr eher schwierig zu ermitteln sind, da dieses Thema nicht Bestandteil des Baubetriebes und in der Regel auch nicht des Alltagsgeschäftes ist. Es aber deswegen unberücksichtigt zu lassen, um sich später darauf zu berufen, dass erforderliche Maßnahmen nicht ausgeschrieben waren oder bestimmte Zustände nicht vorhersehbar waren, ist wenig zielführend, weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dem eigenen Personal. Sich bei diesem Thema gänzlich auf Spezialisten bzw. Nachunternehmer zu verlassen, ist ebenso wenig sinnvoll, da es sich hierbei um sehr spezielle und teure Dienstleistungen handelt, die aus Kostengründen spezifisch zu beauftragen sind.

Der Unternehmer sollte versuchen, sich zunächst ein eigenes Bild über die Gefährdungssituation und erforderliche Gegenmaßnahmen zu machen, bevor er einen Spezialisten um Rat fragt! Den Rat eines Spezialisten gilt es bei Projekten in bekannten Krisenländern allerdings auf jeden Fall einzuholen!

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Mögliche Bedrohungen im Auslandsbau

 

Bei Bedrohungen im Auslandsbau handelt sich dabei um atypische Gefährdungen, die nicht in der Bautätigkeit an sich stecken und somit auch nicht baubetrieblicher Natur sind, sondern die durch die Projekt-Umgebung bedingt sind. Diese Bedrohungen treten insbesondere in Ländern auf, die mangelhafte rechtsstaatliche Strukturen aufweisen. Zu diesen Bedrohungen zählen:

Darstellung Bedrohungen im Auslandsbau

Quelle: eigene Darstellung

 

Erläuterung der Bedrohungen im Auslandsbau 

Bedrohungen, die von außen auf die Baustelle bzw. das Projekt einwirken können:

  • Anschlag
    Gewalttat, die primär gegen eine Sache gerichtet ist. Personen können aber auch betroffen sein.
  • Attentat
    Gewalttat, die primar gegen Personen gerichtet ist.
  • Politische Unruhe
    Darunter werden Aktionen verstanden, die sich gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit richten. Sie werden als Aufruhre, Krawalle, Revolten und Aufstände bezeichnet. Bei diesen Aktionen ist die Baustelle und somit das Projekt z. B. durch die Blockade der Transportwege, Ausgangssperren etc. ebenfalls betroffen.
  • Terrorismus
    Unter Terrorismus werden Gewalttaten unterschiedlichster Form verstanden, die durch politische Gruppen, religiöse Fundamentalisten oder militante Gruppierungen ausgeübt werden und sich gegen Regierungen, Organisationen oder Unternehmen richten. Ziel der Terroristen ist das Durchsetzen bestimmter Forderungen, indem z. B. durch Anschläge und Attentate Verunsicherungen und Ängste in der Bevölkerung geschürt werden.
  • Krieg
    Unter Krieg wird ein offener, bewaffneter Konflikt zwischen zwei oder mehreren Konfliktparteien verstanden. Er stellt die höchste Eskalationsstufe aller Gefahren dar.

Die Baustelle ist durch diese Bedrohungen direkt oder indirekt betroffen.

 

Bedrohungen, die von innen heraus auf die Baustelle bzw. das Projekt einwirken können:

  • Diebstahl
    Unter Diebstahl wird die Entwendung von Baumaterialien, Bauhilfsstoffen, Werkzeugen, Kleinteilen, Geräten, Treib- und Schmierstoffen aber auch Büroausstattung (IT-Material) oder erwertbarem Schrott verstanden. Kleinere Diebstähle lassen sich i. d. R. nicht mit vertretbarem Aufwand vermeiden und müssen im Angebot als "Schwund" einkalkuliert werden.
  • Sabotage
    Unter Sabotage wird eine gezielte Beeinträchtigung von Produktionsabläufen verstanden. Dazu werden bevorzugt Geräte, Fahrzeuge oder Bauobjekte beschädigt oder zerstört.
  • Spionage
    Spionage bezeichnet das Aushorchen und Stehlen von firmeninternem Wissen, insbesondere von technischen Neuerungen und Erfindungen. Dazu bedienen sich Dritte (Konkurrenz) der Wirtschaftsspionage, Wirtschaftskriminalität und Internetkriminalität, um vorhandenen Wettbewerbsvorteile zu eliminieren. Meist geschieht dies, indem IT-Material gestohlen wird.

Die Baustelle ist durch diese Bedrohungen direkt betroffen.

 

Sonstige Bedrohungen, die die Baustelle bzw. das Projekt beeinflussen können:

  • Korruption
    orruption tritt in unterschiedlichsten Erscheinungsformen auf, wie z. B. Unterschlagung, Bestechung, Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Patronage und Ämterkauf. Es handelt sich um den Missbrauch öffentlich oder privatwirtschaftlich anvertrauter Macht- oder Einflussstellungen zu privatem Nutzen. Korruption kann neben dem finanziellen Schaden zu einer erheblichen Rufschädigung führen.
  • Streik
    Unter einem Streik wird die zeitweilige Arbeitsverweigerung verstanden, um einem Protest Ausdruck zu geben und/oder Forderungen durchzusetzen. Der Streik kann innerhalb der Baustelle stattfinden (Streik des Personals) und das Projekt direkt betreffen, wie auch außerhalb der Baustelle (Streik einer beliebigen Gruppierung) und somit indirekt auf das Projekt wirken. Häufig kommt es dazu, dass die Baustelle in dieser Zeit still steht.
  • Erpressung
    Die Erpressung zielt darauf ab, dass der Erpresste dazu veranlasst wird, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen. Der möglich Täterkreis reicht von Einzelpersonen bis hin zu einer terroristischen Gruppierung. Genauso vielfältig sind die Beweggründe für eine Erpressung.
  • Entführung
    Eine Entführung ist eine gegen die Freiheit einer oder mehrerer Personen gerichtete Tat. Sie wird auch als erpresserischer Menschenraub, Kidnapping oder Geiselnahme bezeichnet und dient vornehmlich zur Geldbeschaffung, indem der Entführte durch eine Lösegeldforderung freigekauft wird. Es gibt aber auch andere Gründe - politsche, ideologische, religiöse - für eine Entführung. Entführungen sind auf Unternehmensebene eine ernst zu nehmende Gefahr.
  • Freiheitsberaubung
    Die Freiheitsberaubung umschreibt den Tatbestand, bei dem einer Person gegen ihren Willen die persönlichen Freiheit entzogen wird bzw. bei der die Person widerrechtlich eingesperrt wird. Von Freiheitsberaubung wird gesprochen, wenn dieser Tatbestand für mindestens 24 Stunden besteht. Eine Freiheitsberaubung kann in Staaten mit unzureichenden rechtsstaatlichen Verhältnissen eine ernstzunehmende Gefahr darstellen.
  • Bedrohung der Handelswege bzw. Piraterie
    Baustellen im "traditionellem" Auslandsbau kennzeichnen sich dadurch aus, dass große Teile der Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Geräte usw. ins Gastland importiert werden müssen, da diese vor Ort weder in der erforderlichen Menge, noch in der notwendigen Qualität vorhanden sind. Diese Transporte finden auf dem Seeweg statt und unterliegen somit der Gefahr der Piraterie, bei der eine gewaltsame Übernahme des Kommandos eines Schiffes stattfindet, um dieses auszurauben und oder den Eigentümer zu erpressen. Dadurch können sich Lieferungen verzögern oder gänzlich verloren gehen, was sich indirekt auf das Bau-Projekt auswirkt.

Die Baustelle ist durch diese Bedrohungen direkt oder indirekt betroffen.

 

In welchem Maße diese Bedrohungen in einem bestimmten Projekt-Land bzw. Gastland auftreten können, ist bereits in der Angebotsphase abzuschätzen und in der Ausführungsphase kontinuierlich zu überwachen. Kann ein Projekt- bzw. Gastland die:

  • Sicherheit,
  • Versorgung und
  • Rechtsstaatlichkeit

nicht gewährleisten (3 Kriterien für "Failed States"), ist mit vermehrten Bedrohungsszenarien in der Projektabwicklung zu rechnen. Anhaltspunkte hierzu liefern diverse Informationsplattformen, wie zum Beispiel die jährlich neu erscheinende Liste der "Failed States" aber auch "Risk-Maps" unterschiedlicher Anbieter (siehe auch Links zum Auslandsbau).

 


 

Literaturquellen

  • Egem (2011); Sicherheit im Auslandsbau; Bachelorarbeit; UniBwM

 


Bearbeitungsstand dieser Webseite: März 2018

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